ALLGEMEINES ZUR AUSBILDUNG
Die allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen mit körperlichen
und psychischen Erkrankungen, behinderten Menschen, schwerkranken sowie im Sterben liegenden Menschen.
Zusätzlich zählen die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, die primäre Gesundheitsversorgung und die
Förderung der Gesundheit zu den Aufgaben einer diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester bzw. eines
diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegers.
Unser Ziel ist es, verantwortungsbewusste und flexible MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen auszubilden, die
die Anforderungen und Aufgaben des Pflegedienstes sowohl im Team als auch selbstständig erfüllen und lösen
können.
Nach der dreijährigen Ausbildung und nach Ablegung der Diplomprüfung können Sie in Krankenhäusern,
Tageskliniken, Ambulatorien, Altenwohn- und Pflegeheimen, Rehabilitations- zentren, Ordinationen von
freipraktizierenden Ärzten sowie in der Hauskrankenpflege arbeiten.
Außerdem können Sie nach § 36 GuKG Ihren
Beruf auch selbstständig ausüben. Da die Ausbildung EG-konform ist, sind Sie zur selbstständigen
Berufsausübung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union berechtigt.
Darüber hinaus gibt es für unsere AbsolventInnen zusätzliche
Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:
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Erweiterte und spezielle Tätigkeitsbereiche in Krankenhäusern:
Dazu zählen OP-Pflege, Intensivpflege, Dialyse, Anästhesie,
Kinder- und Jugendlichenpflege, Psychiatrische Gesundheits-
und Krankenpflege sowie Lehr- und Führungsaufgaben.
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Erwerb eines zweiten Diploms:
Dieses Diplom können Sie in der Kinder- und Jugendlichenpflege
sowie der Psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege
erlangen.
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Berufsreifeprüfung:
Diese Prüfung berechtigt Sie zu einem Universitätsstudium.